Allgemeines: Haftpflichtversicherung für Modellflieger gesetzlich vorgeschrieben!
Für den Modellflugbetrieb mit Modellen ab 500g Gewicht gelten in Ergänzung zum Schweizerischen Luftfahrtgesetz die Bestimmungen der „Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) Nr. 748.941“. Diese schreiben klar vor:
* „Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen“. (VLK Art 20/Ziff. 1) * „Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen.“ (VLK Art 20/Ziff. 3)
Versichert ist in der Modellflug-Haftpflichtversicherung des SMV (in Ergänzung zu einer allenfalls aber nicht zwingend bestehenden privaten Versicherung) die persönliche Haftpflicht des SMV-Mitgliedes aus dem Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Flugmodelle, Drachen, Drachenfallschirme, Ballone und Luftschiffe) bis zu einem Gewicht von 30 kg. Modellraketen sind bis 1 kg Abfluggewicht mitversichert.
Im Falle eines Schadens übernimmt die Haftpflichtversicherung die folgenden Aufgaben:
Versicherungssumme pro Schadenfall bzw. pro Versicherungsjahr: max. CHF 5'000'000.— (Summe der Personen- und Sachschäden inkl. allfälliger Schadenverhütungskosten)
Selbstbehalte: CHF 200.— für Sachschäden. Kein Selbstbehalt für Personenschäden
--Petbau 19:59, 19. Jun. 2007 (CEST): Ich bin am abklären wie wir uns für diese Haftpflichtversicherung anmelden können, weitere News folgen.
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